Die Ukraine ist mit ihrem Einspruch gegen die 0:3-Wertung des abgesagten Fußballspiels in der Nations League im November 2020 in der Schweiz gescheitert. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne lehnte das Veto der Osteuropäer ab. Wegen Corona-Infektionen konnte die Ukrainische Mannschaft nicht spielen, das Spiel wurde als verloren gewertet.
Gericht erkennt an, dass Ukrainer unglückliche Leidtragende der Corona-Pandemie wurden
Durch den nachträglichen 3:0-Erfolg am grünen Tisch hatte die Schweiz den Verbleib in der Liga A der Nations League in der deutschen Gruppe 4 geschafft. Das für den 17.11.2020 in Luzern geplante Match war kurzfristig abgesagt worden, weil drei Spieler und ein Betreuer der Ukrainer bei der Ankunft in der Schweiz positiv auf Corona getestet worden waren und das gesamte Team daraufhin in Quarantäne musste. Die Lausanner Sportrichter bestätigten nun die Entscheidung der Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union. Nach Überzeugung der UEFA war die Ukraine für den Spielausfall verantwortlich. Die Ukrainer seien dabei allerdings unglückliche Leidtragende der Corona-Pandemie gewesen. Die Richter beschlossen daher, dass der ukrainische Verband weder der UEFA noch dem Schweizer Verband Kosten zahlen müsse.
Redaktion beck-aktuell, 19. März 2021 (dpa).
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SchiedsVZ 2014, 280