Seine Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten fortgesetzt, hieß es in der Mitteilung.
Kiffen unerwünscht
In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten – vor allem auf dem Oktoberfest – komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche, und auch für Außenbereiche von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten.
Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten komplett verboten – das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.
Klage parteiübergreifend
Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch in München nennen.
Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bayern hat allerdings versucht, Spielräume für möglichst viele Verschärfungen der Regeln zu finden.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte, man sehe einer Klage gelassen entgegen. "Denn wir sind überzeugt, dass das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist."