Cannabis-Freigabe: Ministerium sieht Milliarden-Einsparung in Justiz

Das Gesundheitsministerium rechnet durch die geplante Cannabis-Legalisierung mit einer jährlichen Kostenentlastung in Milliardenhöhe. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf hervor, den das Ministerium nach eigener Angabe an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt hat. Bei Strafverfolgungsbehörden seien Einsparungen in Höhe von 800 Millionen Euro zu erwarten, bei Gerichten 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen 35 Millionen Euro.

Strenge Regeln für Vereine und Vereinsmitglieder

Bereits bekannt war, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige sowie der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen und es keinen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften geben soll. Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen. So soll innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern - ursprünglich waren 250 Meter geplant - kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.

"Neutrale Verpackung" soll Konsumanreize für Jugendliche verhindern

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer "neutralen Verpackung", damit es für Jugendliche keine "Konsumanreize" gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein. Zudem darf in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. In Fußgängerzonen bleibt es wie schon im ursprünglichen Entwurf, der Anfang Mai bekannt geworden war, beim angestrebten Konsumverbot zwischen 7.00 und 20.00 Uhr.

Legalisierung noch in 2023?

Nach dpa-Informationen könnte der Gesetzentwurf Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Dann wäre der Bundestag am Zug. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Bundesländer wie Bayern, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben daher voraussichtlich nicht über die Länderkammer stoppen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2023 (dpa).