Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Cannabis-Agentur hat den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Umfang von rund 6.600 Kilogramm innerhalb von vier Jahren ausgeschrieben. Es seien insgesamt zehn Lose zu je 200 Kilogramm mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgeschrieben worden, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 18/13634) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 18/13525) der Fraktion "Die Linke".
Import von im Ausland angebautem Cannabis zu medizinischen Zwecken bleibt möglich
Es geht um den Zeitraum 2019 bis 2022. Nach Maßgabe der Ausschreibungsbedingungen erkläre der jeweilige Auftragnehmer seine Bereitschaft, im Rahmen seiner Produktionsmöglichkeiten zusätzliche Mengen anzubauen und bereitzustellen, heißt es in der Antwort weiter. Im Übrigen sei weiterhin ein Import von im Ausland angebautem Cannabis zu medizinischen Zwecken möglich.
Cannabis-Anbau nur zu medizinischen Zwecken und unter staatlicher Kontrolle
Laut Betäubungsmittelgesetz sei in Deutschland Cannabis nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig, wenn er aus einem Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle stamme, erläutert die Bundesregierung. Derzeit seien Kanada und die Niederlande in der Lage, medizinischen Cannabis in Form getrockneter Blüten in der rechtlich erforderlichen Weise zu exportieren.
Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2017.
Zum Thema im Internet
Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.
18/13534) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs.
18/13525) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Dateien hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Schmidt, Die Entwicklung des Betäubungsmittelstrafrechts bis Mitte 2017, NJW 2017, 2876
Koehl, Die Einnahme von Cannabis als Medikament und die Teilnahme am Straßenverkehr, DAR 2017, 313
Aus dem Nachrichtenarchiv
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