Das Bundesverwaltungsgericht hat seine ursprünglich für den 23.05.2019 geplante Entscheidung zum millionenfachen Töten männlicher Küken verschoben. Es gebe noch weiteren Beratungsbedarf, sagte eine Sprecherin des Gerichts in Leipzig. Zudem hätten mehrere Fernsehsender beantragt, die Urteilsverkündung live zu übertragen. Über die Zulassung des Fernsehens müsse der Senat ebenfalls noch entscheiden. Das Urteil soll jetzt am 13.06.2019 gesprochen werden (Az.: 3 C 28.16 und 3 C 29.16).
Vorinstanzen billigten Tötungspraxis der Betriebe
In dem Rechtsstreit geht es um das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht. Rund 45 Millionen Tiere werden in Deutschland jedes Jahr getötet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die heftig kritisierte Praxis 2013 per Erlass verbieten wollen. Zwei Brütereien aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn klagen dagegen. In den Vorinstanzen bestätigten die Gerichte, dass es für das Kükentöten einen "vernünftigen Grund" gebe. Ob das zutreffend ist, muss das BVerwG in dritter Instanz entscheiden. Das Urteil soll nunmehr am 13.06.2019 gesprochen werden.
BVerwG - 3 C 28.16
Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ort, Zur Tötung unerwünschter neonater und juveniler Tiere, LSK 2011, 041059
VG Minden, Keine Rechtsgrundlage für ein Tötungsverbot in der Legehennenzucht, BeckRS 2015, 41510
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OVG Münster: Töten männlicher Eintagsküken mit Tierschutzgesetz vereinbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.05.2016, becklink 2003345
Bundesrat setzt sich für Schutz von Hahnenküken ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.09.2015, becklink 2001175
VG Minden: Behörden können Tötung von Eintagsküken nicht verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.02.2015, becklink 1037068