Neueinführung von Altpapiersammlungen in Verantwortung der Landkreise geplant
In den beiden betroffenen bayerischen Landkreisen hatten allein die Klägerinnen seit 1992 beziehungsweise 2008 im Holsystem Altpapier gesammelt. Die Untersagungen erfolgten im Hinblick auf die geplante beziehungsweise bereits ins Werk gesetzte Neueinführung von Altpapiersammlungen (Holsystem) in Verantwortung der Landkreise. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Untersagungen bestätigt.
Funktionsfähigkeit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht wesentlich beeinträchtigt
Auf die Revisionen der Klägerinnen hat das BVerwG die Urteile geändert und die Untersagungsbescheide aufgehoben. Anders als bei neu hinzutretenden gewerblichen Sammlungen habe sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger auf Bestandssammlungen eingestellt, sodass seine Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werde. Die Vergabe von Entsorgungsleistungen durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werde in dieser Situation nicht erheblich erschwert oder unterlaufen. Die Abfallbehörde sei nicht berechtigt, es dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu ermöglichen, die von privaten Unternehmen gesammelten Altpapiermengen allein mit Blick auf eine Vergabe an sich zu ziehen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sehe nicht vor, den Wettbewerb im Markt durch einen Wettbewerb um einen Markt im Sinne eines "Systemwechsels" zu ersetzen.