BVerwG: Richter Harald Dörig in den Ruhestand getreten

Nach über 34-jähriger Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst und mehr als 18-jähriger Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht ist Harald Dörig als Richter am Bundesverwaltungsgericht mit Ablauf des Monats August 2018 in den Ruhestand getreten, wie die BVerwG-Pressestelle am 03.09.2018 mitteilte. Dörig war zuletzt im unter anderem für das Ausländer- und Asylrecht und das Vereinsrecht zuständigen Ersten Revisionssenat tätig und zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender.

Nach kurzem Abstecher in die Rechtsanwaltschaft folgt der Richterdienst

Harald Dörig studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und promovierte 1981 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Nach Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung begann er seine berufliche Laufbahn im Mai 1983 als Rechtsanwalt. Wenige Monate später wechselte Harald Dörig in den Richterdienst des Landes Hessen. Er war am Landgericht Hanau und am Amtsgericht Hanau tätig.

Abordnung ans Hessische Ministerium

Im Januar 1988 folgte eine Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz. Kurz vor deren Ablauf wurde ihm im November 1990 das Amt eines Richters am Oberlandesgericht des Landes Hessen übertragen. Der darauffolgenden Abordnung in den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft und Kunst schloss sich im Dezember 1991 seine Versetzung dorthin und die Ernennung zum Leitenden Ministerialrat an. Im August 1993 wurde er zum Ministerialdirigenten ernannt.

Seit 2000 am BVerwG

Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht im Januar 2000 gehörte Harald Dörig zunächst dem für die Beamtendisziplinarsachen zuständigen Ersten Disziplinarsenat an. Im August 2002 wechselte er in den Ersten Revisionssenat, der damals für das Ausländer- und Asylrecht sowie das Staatsangehörigkeitsrecht zuständig war. Aufgrund eines teilweisen Wechsels der Senatszuständigkeiten gehörte er seit Juni 2007 sowohl dem Ersten als auch dem Zehnten Revisionssenat an und war seit Juli 2007 stellvertretender Vorsitzender beider Senate. Seit Juli 2014 war Harald Dörig ausschließlich im unter anderem für das Ausländer- und Asylrecht und das Vereinsrecht zuständigen Ersten Revisionssenat tätig und zugleich dessen stellvertretender Vorsitzender.

Engagement auch außerhalb des Gerichts

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Harald Dörig seit April 2000 Honorarprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und zudem seit 25 Jahren nebenamtliches Mitglied des Justizprüfungsamtes in Thüringen. Der Fachöffentlichkeit ist er insbesondere durch seine rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen bekannt. Im Januar 2008 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz am Bande unter Würdigung seines Engagements zur Verhinderung von Gewalt an Schulen verliehen. Als Mitglied und seit Mai 2016 Vizepräsident des Europäischen Chapters der Internationalen Asylrichtervereinigung trägt Harald Dörig maßgeblich zum internationalen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Asylrechts bei.

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2018.

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