Neue Leitung soll Siedlungsbereich Hürth queren
Gegenstand des Verfahrens war der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30.12.2016 für die Errichtung und den Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Sechtem. Nach dem Planfeststellungsbeschluss soll die neue Leitung mit rund 80 Meter hohen Masten den Siedlungsbereich Hürth parallel zu einer fortbestehenden Leitung zwischen den Stadtteilen Efferen und Hermülheim queren.
BVerwG: Trassenführung ist abwägungsfehlerhaft
Diese Trassenführung hat das BVerwG als abwägungsfehlerhaft beanstandet. Denn die Bezirksregierung Köln habe die Belange nicht ausreichend ermittelt, die für eine Umgehung der Ortslage von Hürth entlang von Gleuel, Burbach, Fischenich und dem Industriepark Knapsack sprechen. Dies gelte namentlich für Unterschiede in der Siedlungsstruktur, ein Naturschutzgebiet und mögliche technische Schwierigkeiten der Alternativtrasse. Weitere Einwände der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Gericht zurückgewiesen.
Klage von Gewerbetreibenden im Bereich Pulheim-Brauweiler erfolglos
Das BVerwG hat den Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt zwischen Frechen und Brühl für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Bezirksregierung kann nun eine erneute Abwägungsentscheidung treffen. Eine weitere Klage von Gewerbetreibenden im Bereich Pulheim-Brauweiler blieb erfolglos.