BVerwG: Planfeststellungsbeschluss weist keine Abwägungsfehler auf
Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Nordvelen - Legden Süd. Die Leitung ist rund 15 Kilometer lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West - Niederrhein. Die Klägerinnen, deren Grundstücke von der geplanten Leitung durch Maststandorte und Schutzstreifen in Anspruch genommen werden, konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Gescher nicht durchdringen. Laut BVerwG ist der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig. Frei von beachtlichen Abwägungsfehlern sei eine Entscheidung für die Umgehung des Siedlungsbereichs von Gescher und gegen eine Erdkabelvariante getroffen worden. Auch die geltend gemachten Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen stünden dem Vorhaben nicht entgegen. Eine weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit der eine unzureichende Berücksichtigung der Interessen der Nutzer eines Wochenendhausgebietes gerügt worden war, hat das BVerwG bereits am 21.03.2023 (Az.: 4 A 9.21) abgewiesen.