Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird im Februar 2018 über mögliche Diesel-Fahrverbote in Stuttgart verhandeln. Der zuständige Senat habe entgegen bisheriger Planungen entschieden, über Stuttgarts Luftreinehalteplan zusammen mit einem schon länger terminierten Verfahren aus Düsseldorf zu verhandeln, sagte eine Gerichtssprecherin am 16.01.2018. Zuvor hatten die “Stuttgarter Nachrichten“ darüber berichtet.
Bisherige Maßnahmen zur Senkung der Stickoxidbelastung unzureichend
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten die Kommunen verpflichtet, mehr für saubere Luft zu tun - und dabei auch mögliche Fahrverbote nicht ausgeschlossen. Die bisher in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen reichten demnach nicht aus. Nach den Revisionen gegen diese Entscheidungen werden die Bundesverwaltungsrichter nun ein Grundsatzurteil fällen.
Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Lenz, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Umweltzonen trotz grüner Plakette?, NVwZ 2017, 858
Faßbender, Der Dieselskandal und der Gesundheitsschutz, NJW 2017, 1995
Koehl, Fahrverbote für Dieselkraftfahrzeuge (zugleich Besprechung von BayVGH vom 27.2.2017 - 22 C 16.1427), ZFS 2017, 424
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