Unklar, welches Geheimnis betroffen
Der VGH habe nicht geprüft, welche der angeforderten internen Unterlagen über die Aufsicht der verstaatlichten Immobilienbank HypoReal Estate welchem genauen Geheimnis unterlägen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der VGH müsse unterscheiden zwischen Bankgeheimnis der Kunden, aufsichtsrechtlichem Geheimnis sowie dem Geschäftsgeheimnis der Bank.
Journalist beruft sich auf Pressefreiheit und Informationsfreiheitsrecht
"Deshalb muss der VGH das alles genauer anschauen", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rennert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweigert dem Reporter der "Bild"-Zeitung die Akteneinsicht. Der Journalist beruft sich auf Pressefreiheit und das Informationsfreiheitsrecht.
54 Aktenbände angefordert
"Der Kläger möchte eine sehr breite Auskunft haben", sagte Rennert. 54 Aktenbände habe er angefordert, erläuterte der Journalist am Rande der Verhandlung der dpa. Nachdem ihm 2009 Zugang zu Informationen über die Aufsicht im Vorfeld der Finanzkrise 2008 verwehrt worden war, klagte er.
VGH: Berufsgeheimnis steht Informationszugang entgegen
In der ersten Instanz bekam der Journalist Recht. Allerdings lehnte der VGH eine Klage gegen eine durch das Bundesfinanzministerium erlassene Sperrerklärung später ab. Das Berufsgeheimnis stehe dem Informationszugang entgegen, hieß es. Nun muss der VGH erneut urteilen.