BVerwG: Elf Jahre keine Akteneinsicht für Journalisten – Rechtsstreit dauert an

Seit elf Jahren versucht ein Journalist, bei der deutschen Bankenaufsicht Akten zur Finanzkrise einzusehen – der Rechtsstreit dazu ist immer noch nicht abschließend entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 30.01.2020, dass sich der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel erneut mit dem Fall beschäftigen muss (Az.: 10 C 10.19 und 10 C 18.19).

Unklar, welches Geheimnis betroffen

Der VGH habe nicht geprüft, welche der angeforderten internen Unterlagen über die Aufsicht der verstaatlichten Immobilienbank HypoReal Estate welchem genauen Geheimnis unterlägen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der VGH müsse unterscheiden zwischen Bankgeheimnis der Kunden, aufsichtsrechtlichem Geheimnis sowie dem Geschäftsgeheimnis der Bank.

Journalist beruft sich auf Pressefreiheit und Informationsfreiheitsrecht

"Deshalb muss der VGH das alles genauer anschauen", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Rennert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweigert dem Reporter der "Bild"-Zeitung die Akteneinsicht. Der Journalist beruft sich auf Pressefreiheit und das Informationsfreiheitsrecht.

54 Aktenbände angefordert

"Der Kläger möchte eine sehr breite Auskunft haben", sagte Rennert. 54 Aktenbände habe er angefordert, erläuterte der Journalist am Rande der Verhandlung der dpa. Nachdem ihm 2009 Zugang zu Informationen über die Aufsicht im Vorfeld der Finanzkrise 2008 verwehrt worden war, klagte er.

VGH: Berufsgeheimnis steht Informationszugang entgegen

In der ersten Instanz bekam der Journalist Recht. Allerdings lehnte der VGH eine Klage gegen eine durch das Bundesfinanzministerium erlassene Sperrerklärung später ab. Das Berufsgeheimnis stehe dem Informationszugang entgegen, hieß es. Nun muss der VGH erneut urteilen.

BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2020 - 10 C 10.19

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2020 (dpa).

Mehr zum Thema