BND-Professor spricht von "Türken mit deutschem Pass": Gehalt wird gekürzt

Ein beamteter Professor bezeichnet Deutsche mit ausländischen Wurzeln als "Türken mit einem deutschen Pass". Sein Dienstherr sieht darin ein Dienstvergehen – das BVerwG auch.

Ein beamteter Professor bildet Anwärter und Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes beim Bundesnachrichtendienst (BND) aus- und -fort. 2021 veröffentlichte er ein Buch mit dem Titel "Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen". Darin führte er aus, dass es sich bei deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Wurzeln teilweise um "Türken mit einem deutschen Pass" handele, die "in ehrlicher Weise" ihre Identität lebten und als Patrioten für ihre Heimat, "die Türkei", einstünden.

Der BND leitete im Jahr 2022 ein Disziplinarverfahren gegen den Professor ein und erließ im Mai 2024 eine Disziplinarverfügung, mit der dem Beamten seine Dienstbezüge für die Dauer von 24 Monaten um ein Zehntel gekürzt wurden. Mit den Aussagen in dem Buch habe der Professor zwar nicht die Verfassungstreuepflicht verletzt. Mit dem propagierten "ethnisch-kulturellen" Volksbegriff habe er allerdings gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 61 Abs. 1 S. 3 BBG) verstoßen.

Mit der Differenzierung zwischen "Deutschen" und "Türken mit deutschem Pass" führe er eine Kategorie ein, die das Grundgesetz bewusst nicht enthalte und die zu einer Abstufung der deutschen Staatsangehörigen führe.

Kein achtungs- und vertrauensgerechtes Verhalten

Ein Widerspruchsverfahren des Professors blieb ohne Erfolg. Das erst- und letztinstanzlich zuständige BVerwG hat seine Klage gegen die Disziplinarmaßnahme abgewiesen.

Der BND habe zutreffend erkannt, dass die Ausführungen des Mannes zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff keine Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht darstellten. Soweit der BND sich in dem Widerspruchsbescheid auf verschwörungstheoretische Ansätze beziehe, seien diese nicht wirksam zum Gegenstand des Disziplinarverfahrens gemacht worden – und daher vom BVerwG nicht zu würdigen.

Jedoch habe der BND richtigerweise festgestellt, dass der Professor seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten verletzt habe. Von dieser Pflicht werde der Beamte auch nicht durch die Wissenschaftsfreiheit freigestellt.

Mit den Ausführungen nehme er eine bewertende Abstufung deutscher Staatsangehöriger vor. In seinem Buch positioniere sich der Professor in einer Weise, die das Vertrauen seines Dienstherrn und seiner Studierenden beeinträchtige, dass er seinem dienstlichen Auftrag und der damit verbundenen Vorbildfunktion gerecht werde.

BVerwG, Urteil vom 09.10.2025 - 2 A 6.24

Redaktion beck-aktuell, kw, 9. Oktober 2025.

Mehr zum Thema