Bushido will Indizierungen künftig vermeiden
Es sei schwierig mit der Rapper-Sprache in einer "komplett anderen Abteilung auf Verständnis zu stoßen", sagte Bushido nach der Verhandlung. Er sei "abgeschmiert auf ganzer Linie", allerdings habe er sich auch keine großen Hoffnungen gemacht. Er wolle künftig weniger Gründe für Indizierungen liefern, sagt Bushido. "Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin", so der Rapper.
Album seit 2015 auf dem Index
Seit 2015 darf sein Album "Sonny Black" nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Damals landete es auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Die Behörde befand, die Titel verherrlichten Gewalt und einen kriminellen Lebensstil, diffamierten Frauen und Homosexuelle. Der Berliner Rapper klagte gegen den Listeneintrag, das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster für Bushido. Daraufhin reichte die Bundesprüfstelle Revision ein.
Indizierung von Trägermedien noch zeitgemäß?
Die Richter des BVerwG beschäftigten sich auch mit der Frage, ob die Indizierung von Trägermedien, also von CDs, Filmen und Büchern, überhaupt noch zeitgemäß ist. "Schon in den 1980er Jahren hat die Indizierung nicht funktioniert, heute, im digitalen Zeitalter, ist das ein Witz", sagt Marc Urlen vom Deutschen Jugendinstitut im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Statt vorzugeben, was für Kinder und Jugendliche geeignet sei, fordert er mehr Medienkompetenz.
Jugendforscher: Mehr Medienkompetenz statt Tabuisierung
"Kinder und Jugendliche müssen von klein auf lernen, mit Angeboten der Medien kritisch umzugehen", so Urlen. Dazu gehöre auch, zu hinterfragen, welches Anliegen Bushido mit seinem Album verfolge, welchen Nutzen der Rapper aus einer Skandalisierung ziehe. "Wenn die Bundesprüfstelle ein Medium auf den Index setzt, erhält dieses viel mehr Aufmerksamkeit", sagte Urlen. Durch eine Tabuisierung werde ein Datenträger für die jugendliche Zielgruppe erst recht interessant.
Bushidos Anwalt plädierte für Indizierung nur einzelner Titel
Bushidos Anwalt Mirko Lenz sprach sich in der Verhandlung vor dem BVerwG für die Indizierung einzelner Titel anstelle ganzer Alben aus. Die Zeit von Kassette und CD sei vorbei, im Internet sei das Verhalten der Hörer ein anderes: "Nicht das Gesamtkunstwerk wird gestreamt, nur der Einzeltitel", sagte Lenz.
Bundesprüfstelle: Internet erschwert Jugendschutz erheblich
"Tatsächlich ist es so, dass die großen Streamingdienste wie Amazon und Spotify die Indizierung beachten", entgegnete Frank Hölscher, der die Bundesprüfstelle vor Gericht vertrat. Er räumte aber ein, dass das Internet den Jugendschutz "erheblich erschwert", so Hölscher mit Blick auf Plattformen wie Youtube, auf denen für Minderjährige gesperrte Titel frei zugänglich hochgeladen werden. Lägen kritische Filme oder Songs etwa auf ausländischen Servern, sei der Handlungsspielraum deutscher Behörden zudem begrenzt.
Unterschiedliche Regelungen für digitale und physische Medien
Hinzu komme, dass die gesetzlichen Zuständigkeiten unterschiedliche sind, je nachdem ob ein Medium digital oder "physisch" ist. So regele bei Telemedien der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder das Vorgehen nach der Indizierung durch die Bundesprüfstelle. Bei Computerspielen, Büchern, Filmen und CDs gelte das Jugendschutzgesetz. Die Indizierung von Trägermedien werde veröffentlicht, für jugendgefährdend befundene digitale Inhalte würden nicht bekannt gemacht. Indizierte Medien dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verbreitet werden, außerdem darf nicht für sie geworben werden.