Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Auskunft darüber geben, ob er Informationen zur möglichen Beteiligung der Gülen-Bewegung am Putschversuch in der Türkei an Medien weitergegeben hat. So lautet ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, der am 13.11.2017 veröffentlicht wurde. Das Gericht gab dem Antrag eines Redakteurs des in Berlin erscheinenden "Tagesspiegels" recht, der wissen wollte, ob Journalisten von solchen Erkenntnissen etwa im Rahmen von Hintergrundgesprächen des BND erfahren haben.
Pauschale Auskunftsverweigerung verletzt Pressefreiheit
Dagegen muss der BND nach Ansicht des BVerwG zum Beispiel nicht preisgeben, wann solche Hintergrundgespräche stattgefunden haben oder zu welchen Themen. Der Redakteur hatte argumentiert, eine pauschale Auskunftsverweigerung verletze die Pressefreiheit. Für solche Informationen bestehe außerdem kein "schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse". Das sah der BND anders.
Redaktion beck-aktuell, 15. November 2017 (dpa).
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