BND darf über Einsatz der Spyware "Pegasus" schweigen

Ein Journalist der Investigativ-Plattform FragDenStaat.de erhält vom Bundesnachrichtendienst keine Auskunft über den Erwerb und Einsatz der Spyware "Pegasus". Der Auslandsgeheimdienst liefe ansonsten Gefahr, seine Funktionsfähigkeit einzubüßen, so das BVerwG.

Der Journalist leitet unter anderem das Rechercheteam für FragDenStaat.de. Die Software "Pegasus" ist eine sogenannte Spyware: Mit ihrer Hilfe können mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS oder Android ausgespäht werden. Sie ermöglicht einen Zugriff auf Daten sowie die Aktivierung integrierter Mikrofone und Kameras.

Er nehme zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten beträfen, nicht öffentlich Stellung, hielt der BND dem Auskunftsantrag des Journalisten ganz grundsätzlich entgegen. Der Mann klagte, blieb damit aber erfolglos: Ihm stünden die begehrten Auskünfte auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse nicht zu, entschied das BVerwG (Urteil vom 07.11.2024 – 10 A 5.23).

Pressefreiheit hilft Journalisten nicht weiter

Er könne sich zwar auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen, so die Richter und Richterinnen. Dafür sei nicht entscheidend, ob seine publizistische Tätigkeit im Rahmen von Printmedien oder der digitalen Presse erfolgt: Die Pressefreiheit greife sowohl für die Verkörperung journalistisch-redaktioneller Inhalte in gedruckter Form als auch für deren Darstellung auf dem Bildschirm.

Den erbetenen Auskünften hält das BVerwG aber überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Der BND habe plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können. Die Fragen zielten auf die Offenlegung seiner aktuellen nachrichtendienstlichen Arbeitsweise und Methodik ab. Die Beantwortung könnte damit mittelbar auch operative Vorgänge gefährden.

Zudem wären die Informationen für ausländische Geheim- und Nachrichtendienste und andere mögliche Aufklärungsziele von bedeutendem Interesse. Auch der Schutz der Zusammenarbeit des BND mit solchen Diensten wäre bei Erteilung der Auskünfte beeinträchtigt.

BVerwG, Urteil vom 07.11.2024 - 10 A 5.23

Redaktion beck-aktuell, bw, 7. November 2024.