BVerfG verhandelt über Fragen zur Parteienfinanzierung
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© Uli Deck / dpa

Durfte der Bundestag den Parteien mit Verweis auf Ausgaben infolge der Digitalisierung 25 Millionen Euro pro Jahr mehr genehmigen? Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob die umstrittene Erhöhung im Jahr 2018 verfassungswidrig oder ihre Begründung ausreichend war. Richter Peter Müller sagte am 12.10.2021 zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung, es bestehe "die Notwendigkeit, verfassungsrechtliches Neuland zu betreten". Mehrere Vorgaben aus einem Urteil des Jahres 1992 müssten präzisiert werden.

Obergrenze für staatliche Parteienfinanzierung wurde aufgestockt

Der Bundestag hatte 2018 mit den Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Summe wird regelmäßig der Preisentwicklung angepasst und liegt in diesem Jahr bei mehr als 200 Millionen Euro. Das Geld kommt nicht nur den im Bundestag vertretenen Parteien zugute, sondern auch kleineren. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf der staatliche Anteil nicht mehr als die Hälfte der Parteifinanzen ausmachen. Andere Einnahmequellen wie etwa Spenden und Mitgliederbeiträge müssen mitziehen. Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit hatten damals vor allem mit höheren Ausgaben etwa für Datensicherheit, die Moderation interaktiver Internetauftritte und die Abwehr von Hackern argumentiert.

Organklage der Oppositionsparteien

Grüne, Linkspartei und FDP zogen nach Karlsruhe, weil sie einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sehen (BeckRS 2020, 31120). Die AfD-Fraktion reichte eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte. Es sei keine Zeit geblieben, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren (BeckRS 2019, 3735). Beide Verfahren werden an zwei Tagen gemeinsam verhandelt. Ein Urteil wird erst später erwartet.

War die Erhöhung der Obergrenze gerechtfertigt?

"Bei der staatlichen Parteienfinanzierung handelt es sich um einen politisch und verfassungsrechtlich sensiblen Bereich, der für die Bürgerinnen und Bürger in unserer durch die Parteien geprägten Demokratie von erheblichem Interesse ist", sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Richter Müller machte deutlich, um welche Fragen es dem Verfassungsgericht unter anderem geht: Wann liegen einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vor, die eine Erhöhung der Obergrenze für den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung rechtfertigen? Und wie hoch darf der Anstieg maximal ausfallen? Problematisch könnte aus Sicht von Müller außerdem sein, dass es im Unterschied zu vielen Gesetzen keine gegenläufigen Interessen gebe - weil andere Parteien durch die Änderung keine Nachteile hätten.

Union und SPD verteidigen Aufstockung der Parteienfinanzierung

Vertreter von Union und SPD rechtfertigten erneut die Aufstockung. Die Verhältnisse hätten sich im Vergleich zu den 1990er Jahren verändert, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling. “Politische Kommunikation findet heute anders statt, etwa in digitaler Form. Auch Teilhabe in den Parteien ist digital geworden.“ Bei Parteitagen müsse man etwa sicherstellen, dass derjenige, der eine Stimme abgibt, auch der ist, der stimmberechtigt ist. Angriffe von außen müssten abgewehrt werden. "Das kommt obendrauf. Das erfordert mehr Mittel." Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe das deutlich gemacht. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, gab sich siegesgewiss.

Opposition: Eindruck von Selbstbedienung entstanden

Die Oppositionsvertreter kritisierten unter anderem, dass der Eindruck einer Selbstbedienung entstanden sei. Hier seien klare Regeln des Gerichts wichtig für die Zustimmung zur Demokratie, sagte Manuela Rottmann (Grüne). "Wenn Parteien an Zustimmung verlieren, müssen sie damit klarkommen, das heißt auch mal Strukturen abzubauen und nicht einfach die staatlichen Mittel erhöhen." Die Begründung für eine Gesetzesänderung müsse in dem Moment stimmen, in dem man einen Beschluss fasst, und könne nicht hinterher ergänzt werden. "Wenn wir das so machen, dann werden die Parteien immer wieder auf den Staat zugehen und sich mehr Mittel verschaffen und dann im Nachhinein versuchen, das irgendwie plausibel zu machen. Das kann's nicht sein."

Mehr Transparenz angemahnt

Es gehe um Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sagte Petra Pau (Linke). Die große Koalition habe mit dem guten Brauch gebrochen, die Finanzierung zwischen allen Fraktionen auszuhandeln, "und völlig willkürlich ohne eine objektive Begründung die Summe angehoben". Aber als diejenige, die im Bundestagspräsidium für IT-Sicherheit zuständig ist, räumte sie auch ein, dass sich in den letzten zwei, drei Jahren einiges geändert habe. So spielten etwa sogenannte Fake News eine große Rolle, auch in anderen EU-Ländern und den USA. Das sei 2018 allerdings nicht Grundlage der Gesetzgebung gewesen. Aus Sicht des stellvertretenden AfD-Bundessprechers, Stephan Brandner, hatten Union und SPD die Anhebung der Obergrenze extra schnell verabschiedet, damit nicht groß darüber diskutiert wird. Das Durchprügeln “im Schweinsgalopp im Umfeld der Fußballweltmeisterschaft“ sei dazu gedacht gewesen, dass es unter dem Radar der Öffentlichkeit bleibe, sagte Brandner.

BVerfG prüft Vereinbarkeit mit Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien

Heute lag der Fokus auf dem Gesetzgebungsverfahren und der formellen Verfassungsmäßigkeit. Morgen soll es vor allem um die Frage gehen, inwieweit die Erhöhung der Obergrenze mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien vereinbar ist. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygienevorgaben verhandelt das Gericht nicht an seinem Stammsitz, sondern in einer größeren Halle auf dem Messegelände.

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2021 (dpa).