BVerfG will im Herbst über Corona-Notbremse entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich noch im Oktober oder November 2021 über mehrere ausgewählte Hauptsacheverfahren zur "Bundesnotbremse" entscheiden. Nach vorläufiger Einschätzung des Senats bedarf es hierzu keiner mündlichen Verhandlung, deren Durchführung eine Entscheidung verzögern würde. Zur Vorbereitung wurden Sachverständige verschiedener Fachgebiete um Stellungnahme ersucht.

Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen auf dem Prüfstand

Die Verfassungsbeschwerden und Anträge richten sich nach Mitteilung des BVerfG teilweise gegen einzelne Vorschriften, insbesondere gegen § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG ("Ausgangsbeschränkungen"), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG ("Kontaktbeschränkungen"), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IfSG ("Beschränkung von Freizeiteinrichtungen"), § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 IfSG ("touristische Beherbergung") oder § 28b Abs. 3 IfSG ("Schulschließungen" und "Testpflicht"), teilweise zugleich gegen mehrere oder gegen sämtliche Regelungen des § 28b IfSG. Zum Teil seien die Verfassungsbeschwerden und Anträge von mehreren Personen gemeinsam eingereicht worden. Die Gesamtzahl der Beschwerdeführer und Antragsteller betrage 8.572 (Stand: 31.07.2021).

Mehrere Eilanträge bereits abgelehnt

Das BVerfG hat durch Beschluss des Ersten Senats vom 05.05.2021 den Erlass einer einstweiligen Anordnung in fünf Verfassungsbeschwerdeverfahren abgelehnt. Bis zum 31.07.2021 wurden zudem 139 Verfassungsbeschwerden durch Kammerbeschlüsse nicht zur Entscheidung angenommen, drei Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigten sich auf sonstige Weise; darüber hinaus wurden 19 isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch Kammerbeschlüsse abgelehnt, ein weiterer Antrag erledigte sich auf sonstige Weise.

281 Verfassungsbeschwerden

Gegen die "Bundesnotbremse", das am 23.04.2021 in Kraft getretene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, sind nach Angaben des Gerichts bis einschließlich 31.07.2021 insgesamt 301Verfahren beim BVerfG eingegangen. Bei diesen – teilweise bereits erledigten – Verfahren handele es sich um 281 Verfassungsbeschwerden (davon 200 verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) sowie um 20 isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Darüber hinaus seien weitere 151 Eingaben im Allgemeinen Register erfasst.

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2021.