Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen die im Juni 2016 vom Bundestag verabschiedete Armenien-Resolution abgewiesen. Es sei "nicht ausreichend dargelegt", weshalb Grundrechte verletzt sein sollten, heißt es in einem der insgesamt acht Beschlüsse, den das Gericht am 19.12.2016 beispielhaft veröffentlichte. Eine solche Möglichkeit sei "im Übrigen ... auch nicht ersichtlich" (Beschluss vom 07.12.2016, Az.: 2 BvR 1383/16).
Streitpunkt: Einstufung des Massakers von 1915/16 als "Völkermord"
In ihrer Erklärung bezeichnen die Abgeordneten die Massaker an bis zu 1,5 Millionen Armeniern in den Jahren 1915/16 im Osmanischen Reich als "Völkermord". Diese Einstufung wird von der Türkei vehement abgelehnt. Die Resolution hatte das Verhältnis zwischen Berlin und Ankara schwer belastet. Unter anderem hatte die Türkei aus Protest ihren Botschafter aus Berlin abgezogen.
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2016 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Verurteilung in der Türkei wegen Äußerungen zum Völkermord an Armeniern, BeckRS 2012, 17534
Aus dem Nachrichtenarchiv
EGMR: Politiker darf "Völkermord" an Armeniern "internationale Lüge" nennen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.10.2015, becklink 2001374