BVerfG weist Eilantrag gegen neue EZB-Anleihenkäufe ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die neuen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) ab 01.11.2019 abgewiesen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte nicht nur vorläufigen Charakter, heißt es in dem Beschluss von 30.10.2019, der am 31.10.2019 in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Zielsetzung der Käufe könnte dadurch stark eingeschränkt, womöglich sogar verhindert werden. Außerdem stehe die Entscheidung über mehrere Verfassungsklagen gegen die Käufe kurz bevor (Az.: 2 BvR 980/16, BeckRS 2019, 26290).

Kläger wollen Freistellung der Bundesbank von der Beteiligung

Gegen das Kaufprogramm der EZB läuft seit längerem ein Verfahren in Karlsruhe. Ende Juli wurde bereits eineinhalb Tage verhandelt. Der Eilantrag stammt von einer Gruppe von Klägern, die von dem Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten wird. Sie wollten erreichen, dass die Bundesbank von der Beteiligung freigestellt wird.

Bis Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in die Märkte gepumpt

Um Konjunktur und Inflation im Euroraum auf die Sprünge zu helfen, hatte die Notenbank bereits bis Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in die Märkte gepumpt. Im September kündigte EZB-Präsident Mario Draghi, der Anfang November von Christine Lagarde abgelöst wurde, dann die Wiederaufnahme der Käufe mit monatlich 20 Milliarden Euro an.

Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB

Die Kläger befürchten dadurch schwere Nachteile für die Budgethoheit des Bundestags und die Funktionsfähigkeit der Bundesbank. Diese Sorge teilen die Richter angesichts des bevorstehenden Urteils nicht. Auf der anderen Seite ist die Bundesbank größter Anteilseigner der EZB – fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. "Ob der Ausfall dieses Anteils ohne Weiteres von den übrigen Mitgliedern des Eurosystems kompensiert werden könnte und würde, ist ungewiss", heißt es dazu in dem Beschluss. Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten der Klagen erlaubt der aktuelle Beschluss aber nicht. Grundsätzlich sehen die Richter die Käufe sehr kritisch.

BVerfG, Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 980/16

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2019 (dpa).

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