Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten, der hochrangige Funktionen bei der Partei "Pro NRW" ausgeübt hatte und deshalb wegen Verletzung der politischen Treuepflicht aus dem Dienstverhältnis entfernt worden war, mangels ausreichender Begründung nicht zu Entscheidung angenommen (Beschluss vom 28.03.2019, Az.: 2 BvR 2432/18).
BVerfG: Unzureichende Auseinandersetzung mit fachgerichtlichen Entscheidungen
Das BVerfG führt aus, dass sich der Beschwerdeführer mit den Gründen der angefochtenen fachgerichtlichen Entscheidungen im Hinblick auf keine der geltend gemachten grundrechtlichen Schutzpositionen hinreichend argumentativ auseinandergesetzt habe.
BVerfG, Beschluss vom 28.03.2019 - BvR 2432/18
Redaktion beck-aktuell, 10. April 2019.
Zum Thema im Internet
Den Beschluss im Volltext finden Sie auf der Internetseite des BVerfG.
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Masuch, Der charakterlose Polizist, DÖV 2018, 697
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