BVerfG-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof scheidet aus dem Amt

Nach rund 10-jähriger Amtszeit scheidet Ferdinand Kirchhof am 30.11.2018 mit dem Erreichen der Altersgrenze als Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts aus dem Amt. Dies teilte das BVerfG mit. Kirchhof war an einer Reihe von bedeutenden Entscheidungen beteiligt. Als Nachfolger wird Stephan Harbarth in den Ersten Senat eintreten, der derzeit Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion und geschäftsführender Partner einer Anwaltskanzlei ist.

Vita Kirchhof

Ferdinand Kirchhof ist 1950 in Osnabrück geboren und in Karlsruhe aufgewachsen. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Heidelberg und Speyer und legte 1975 sein Erstes und 1978 sein Zweites juristisches Staatsexamen ab. 1981 wurde er in Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema "Die Höhe der Gebühr – Grundlagen der Gebührenbemessung" promoviert. Im Anschluss habilitierte er sich 1985 in Speyer mit einer Arbeit zum Thema "Private Rechtsetzung". Es folgten Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen.

Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht in Tübingen

1986 erhielt Kirchhof den Ruf auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Tübingen, den er bis September 2018 innehatte. Zudem war er seit 1993 Inhaber des Jean-Monnet-Chair der EU "European Fiscal Law". In der Zeit von 1999 bis 2000 war Kirchhof Prorektor der Universität Tübingen und beriet 2003 bis 2004 als gewählter Sachverständiger in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Förderalismuskommission) den Bundestag und den Bundesrat. Ferdinand Kirchhof war in der Zeit von 2003 bis 2007 als Mitglied des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie von 2006 bis 2007 als Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer tätig. Von 2006 bis 2009 lehrte er auch an der Université Paris (Panthéon-Sorbonne), ab 2007 als professeur invité.

Nachfolger von Udo Steiner

Kirchhof wurde am 05.07.2007 durch den Bundestag zum Mitglied des Ersten Senats des BVerfG als Nachfolger von Udo Steiner gewählt und vom Bundespräsidenten am 01.10.2007 zum Richter des BVerfG im Ersten Senat ernannt. Am 16.03.2010 wurde er nach seiner Wahl vom 05.03.2010 zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des BVerfG ernannt. Sein Dezernat umfasste seit seinem Amtsantritt das Sozialrecht einschließlich des Sozialversicherungsrechts.

Zahlreiche wichtige Verfahren vorbereitet

Kirchhof hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet, zum Beispiel die Entscheidungen zu dem Basistarif in der privaten Krankenversicherung (BeckRS 2009, 23506), den Hartz-IV-Regelleistungen (NJW 2010, 505) und zum Luftverkehrsteuergesetz (NVwZ 2015, 288). Unter dem Vorsitz von Kirchhof verkündete der Erste Senat zahlreiche wichtige Urteile, wie die Entscheidung zu dem Asylbewerberleistungsgesetz (NVwZ 2012, 1024), zur Besetzung der Gremien des ZDF (NVwZ 2014, 867) zur Verschonung von der Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens (DStR 2015, 31) sowie zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (GewA 2018, 295).

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2018.