BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland unzulässig

Die gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim am 18.02.2017 in Oberhausen gerichtete Verfassungsbeschwerde bleibt erfolglos. Mit Beschluss vom 08.03.2017 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde schon nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar hätten Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und könnten sich in ihrer amtlichen Eigenschaft auch nicht auf Grundrechte berufen. Die Verfassungsbeschwerde sei jedoch bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt habe, dass er selbst betroffen ist, teilte das Gericht mit (Az.: 2 BvR 483/17).

Beschwerdeführer wollte politische Betätigung türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verhindern

Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich der Beschwerdeführer dagegen gewendet, dass die Bundesregierung es dem türkischen Ministerpräsidenten Yildirim ermöglicht habe, im Februar 2017 in Oberhausen für eine Verfassungsänderung in der Republik Türkei zu werben, sowie gegen weitere im Zusammenhang mit dieser Verfassungsreform stehende öffentliche Auftritte von Regierungsmitgliedern der Republik Türkei in Deutschland. Damit verfolgte der Beschwerdeführer das Ziel, dass Mitglieder der türkischen Regierung sich in ihrer amtlichen Eigenschaft in Deutschland nicht politisch betätigen können.

BVerfG, Beschluss vom 08.03.2017 - 2 BvR 483/17

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.