Nach BVerfG-Urteil keine Änderungen am Wahlrecht geplant

Die Ampel-Fraktionen wollen das Wahlrecht nach dem BVerfG-Urteil vorerst nicht weiter anpassen. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Ein reibungsloser und rechtlich zulässiger Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sei sichergestellt, so die Begründung.

Zuvor hatten sich die Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP und der oppositionellen Union zu dem Urteil ausgetauscht. Es habe grundsätzlich unterschiedliche Bewertungen zwischen Ampel und Union gegeben, die in der noch zur Verfügung stehenden Zeit vor der Bundestagswahl nicht auszuräumen seien, hieß es. Die nächste Bundestagswahl soll im September 2025 stattfinden.

Das BVerfG hatte die Aufhebung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und diese Regelung vorerst wieder in Kraft gesetzt. Damit gilt erst einmal weiter, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

Ein weiteres Kernstück der Wahlrechtsreform, die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate, hatten die Karlsruher Richter dagegen bestätigt. Damit ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. In dem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Redaktion beck-aktuell, ew, 2. August 2024 (dpa).