BVerfG-Urteil zu Merkels Äußerungen zur Thüringen-Wahl kommt im Juni

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 15. Juni sein Urteil über zwei AfD-Klagen wegen Äußerungen der früheren Kanzlerin Angela Merkel zur Thüringen-Wahl 2020. Das teilte es heute mit. Damals hatte sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Erfurter Landtag völlig überraschend mit Hilfe der AfD zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Merkel (CDU) hatte dies einen Tag später bei einer Pressekonferenz auf einer Südafrika-Reise als "unverzeihlich" bezeichnet. Das Ergebnis müsse "rückgängig gemacht werden".

AfD sieht Verstoß gegen Neutralitätspflicht

Aus Sicht der AfD hat Merkel mit ihrer Äußerung gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Die Partei will feststellen lassen, dass ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt worden sei. Die eine Organklage richtet sich gegen die Bundeskanzlerin, die zweite gegen die Bundesregierung (Az.: 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20). Ramelow hatte am 05.02.2020 im Landtag in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann Kemmerich völlig überraschend um eine Stimme geschlagen - mitgewählt von CDU und AfD. Es war das erste Mal, dass sich ein Ministerpräsident von der AfD ins Amt verhelfen ließ. Kemmerich war drei Tage später unter Druck zurückgetreten, als Ministerpräsident wurde doch noch Bodo Ramelow (Linke) wiedergewählt.

Damaliger Kanzleramtschef verteidigt Äußerung

Nach früheren Karlsruher Urteilen dürfen Politiker zwar öffentlich Kritik an der AfD üben. Sie müssen aber das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern. In der Verhandlung am 21.07.2021 hatte der damalige Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) Merkels Äußerungen gerechtfertigt. Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 14. April 2022 (dpa).