BVerfG überprüft frühere Ansicht zu Eltern-Kind-Beziehung
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Das BVerfG will klären, welche Folgen mehr als zwei Elternteile für die Entwicklung eines Kindes haben können. Hintergrund ist die Klage eines leiblichen Vaters, der nicht rechtlicher Vater seines Sohnes werden konnte, weil der Lebensgefährte der Mutter als Vater eingetragen wurde.

Der Mann sei "nicht in vollem Umfang Träger des Elterngrundrechts", erklärte Richter Henning Radtke heute zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. In einer früheren Entscheidung sei das Verfassungsgericht davon ausgegangen, dass sich mehr als zwei Elternteile negativ auf das Kind und das Kindeswohl auswirken könnten, sagte Radtke.

Demnach könnte es Rollenkonflikte und Kompetenzstreitigkeiten geben, wenn die Verantwortung für die Erziehung bei mehr als zwei Personen liege. "Die heutige mündliche Verhandlung soll auch dazu dienen, die tatsächlichen Grundlagen dieser Annahme weiter aufzuklären." Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Bundesregierung plant Änderungen bei Regeln zu Elternschaft

Im Zusammenhang mit der Verhandlung in Karlsruhe sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Angelika Schlunck, dass die Bundesregierung plane, Vereinbarungen zur rechtlichen Elternschaft zu ermöglichen. Das solle im Zuge der geplanten Änderungen beim Abstammungsrecht geschehen. Weitere Schwerpunkte dabei seien, die Mutterschaft einer weiteren Frau einzuführen und Kindern mehr Rechte zu geben, Informationen über die leibliche Abstammung zu bekommen.

All dies wird laut Schlunck Auswirkungen auf Fragen der Anfechtung von Vater- und Mutterschaften haben. "Wir überlegen, wie wir das künftig ausgestalten sollen." Die Thematik sei "in der Tat nicht ganz trivial", sagte Schlunck. Daher werde es voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer 2025 dauern, bis die Vorschläge dazu ausgearbeitet sind.

BVerfG - 1 BvR 2017/21

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2023 (dpa).