Mehr Bürgernähe durch barrierefreien Webauftritt
Um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, würden in einem ersten Schritt für Entscheidungen und den nach außen gerichteten Schriftverkehr des BVerfG ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design) verwendet. Dieses sei durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet. Das neue Erscheinungsbild bereite aber vor allem bereits die für Ende des Jahres 2023 geplante Neugestaltung der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts vor. Die neue Gestaltung ermögliche es, Informationen über das Gericht und insbesondere seine Entscheidungen barrierefrei darzustellen. Das werde dazu beitragen, die Bürgernähe der Tätigkeit des Gerichts noch weiter zu erhöhen.