SG Darmstadt: BVerfG soll Leistungsausschluss von EU-Ausländern prüfen

Das Bundesverfassungsgericht soll nach einem Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 14.01.2020 prüfen, ob ein Ausschluss von EU-Ausländern von Sozialhilfeleistungen mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az.: S 17 SO 191/19 ER, BeckRS 2020, 668). EU-Ausländer, die gegen den Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland klagen, seien während des Verfahrens nahezu vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen. Asylbewerber würden dagegen regelmäßig Leistungen erhalten.

SG Darmstadt sieht Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum verletzt

Nach Überzeugung des SG Darmstadt verletzt der fast vollständige Leistungsausschluss das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Als Menschenrecht stehe dieses Grundrecht allen Menschen in Deutschland zu. Die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde sei "migrationspolitisch nicht zu relativieren", teilte das Gericht zur Begründung mit und legte die Frage zur Entscheidung dem BVerfG vor.

Mutter mit drei Kindern aus Rumänien droht Obdachlosigkeit

Im konkreten Fall hatte eine seit 2010 in Deutschland lebende Mutter mit ihren drei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern aus Rumänien geklagt. Die Ausländerbehörde stellte 2018 das Fehlen des sogenannten Freizügigkeitsrechts fest. Mit Blick auf das ungeklärte Aufenthaltsrecht wurde ihr kein Arbeitslosengeld gezahlt, ein Antrag auf Sozialhilfe wurde abgelehnt. Das Nötigste bekommt die Familie derzeit über Spenden einer Kirchengemeinde. Wegen einer Räumungsklage aufgrund fehlender Mietzahlungen droht die Obdachlosigkeit.

Freizügigkeitsrecht beinhaltet mindestens dreimonatige Aufenthaltsdauer

Das Freizügigkeitsrecht regelt, dass EU-Bürger in jedes Mitgliedsland einreisen und sich dort aufhalten dürfen. Sie dürfen länger als drei Monate im Land bleiben, wenn sie zum Beispiel Arbeitnehmer, Studierende oder Auszubildende sind.

SG Darmstadt, Beschluss vom 14.01.2020 - S 17 SO 191/19 ER

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2020 (dpa).