Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen
Federführender Berichterstatter in dem Verfahren ist der Richter Andreas L. Paulus. Zugrunde liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen. Zuletzt hatte unter anderem der Autovermieter Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Zahlungspflicht geklagt, dort aber verloren (BVerwG, NVwZ 2017, 955). Äußern sollen sich nun auch Bundestag und Bundesrat, die Landtage sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Mit besonderer Spannung wird das Urteil der Karlsruher Richter deswegen erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf deren Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien.
Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2017.
Aus der Datenbank beck-online
BVerwG, Rundfunkbeitragspflicht für Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen, NVwZ 2017, 955
BVerwG, Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, BeckRS 2017, 108621
VGH München, Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, BeckRS 2017, 120736
VGH München, Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich, ZUM-RD 2016, 410
BVerwG, Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge, NVwZ 2016, 1081
BVerwG, Heranziehung zu Rundfunkbeitrag, BeckRS 2016, 54090
BVerwG, Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, BeckRS 2016, 49591
Kämmerer, Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungsteuer?, DStR 2016, 2370
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerwG, Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.12.2016, becklink 2005168
VGH München: Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig, Meldung der beck-akuell-Redaktion vom 24.11.2015, becklink 2001748