Maskenpflicht im Bundestag angegriffen
Die 19 Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion hatten sich mit ihrer Organklage gegen die vom Bundestagspräsidenten erlassene Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 gewandt, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht. Die Antragsteller hatten gerügt, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2, 46 GG verletze.
Organklage zurückgenommen
Die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller erklärten dann unmittelbar nach der gerichtlichen Ankündigung der Absendung und Veröffentlichung einer Entscheidung des Zweiten Senats mit am 13.04.2021 beim BVerfG eingegangenem Schreiben die Rücknahme der Organklage.
Verfahren eingestellt
Das BVerfG hat das Verfahren eingestellt. Mit der Antragsrücknahme sei das für den Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis weggefallen. Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens bestehe angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht, sodass dahinstehen könne, ob der Senat andernfalls das Verfahren trotz des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses der Antragsteller fortsetzen könnte.