Die umstrittene Stiftung Klima- und Umweltschutz MV muss die Namen der von ihr zur Unterstützung des Baus der Gaspipeline Nord Stream 2 beauftragten Unternehmen preisgeben. Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) zeigt sich enttäuscht. "Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen", sagte er in Schwerin. Aus seiner Sicht hätten sich die Unternehmen nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt.
Auskunftspflicht der Klimastiftung gerichtlich festgestellt
Die Klimastiftung - die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde - hatte durch einen eigens gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten. Die Zeitungen "Die Welt" und "Bild" hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das LG Schwerin als auch in der Berufung das OLG Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt.
BVerfG lehnt Beschwerde ab
Mit dem Gang vor das BVerfG wollte Sellering verhindern, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Ende Oktober eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 22.11.2022 nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
BVerfG, Beschluss vom 22.11.2022 -
1 BvR 2020/22
Redaktion beck-aktuell, 24. November 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Burgard/Roth, Die ich rief, die Geister ., npoR 2022, 117
Rodi, Nord Stream als Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, KlimR 2022, 52
LG Schwerin, Auskunftsanspruch gegen Stiftung bürgerlichen Rechts, BeckRS 2022, 7881
Aus dem Nachrichtenarchiv
Umwelthilfe mit Eilantrag gegen Klimastiftung MV endgültig gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.05.2022, becklink 2023394
Gericht: Klimastiftung ist zu Nord Stream 2 auskunftspflichtig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.04.2022, becklink 2022825