Jugendrichter hält Strafverfolgung bei Besitz geringer Cannabismengen für verfassungswidrig
Müller hatte den Schritt im September 2019 angekündigt und setzte zwei Verfahren wegen illegalen Cannabisbesitzes in geringen Mengen aus. In den Verfahren drängten sich aus Sicht Müllers Zweifel auf, ob eine Strafverfolgung verfassungsgemäß ist. Der Vorlagebeschluss in einem der beiden Fälle wurde mit 140 Seiten Begründung am 21.04.2020 auf der Homepage des Amtsgerichts Bernau veröffentlicht. Der Deutsche Hanfverband forderte weitere Richter auf, sich auf Grundlage einer Mustervorlage der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
BVerfG hielt 2002 an Strafbarkeit von Cannabis-Besitz fest
Der Jugendrichter hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 prüfen lassen, ob das Cannabisverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt. In Deutschland wird seit Jahren über die Legalisierung der Droge diskutiert.