Gymnasiastin lehnt Schwimmen mit Burkini ab
Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note "Sechs" für das Fach Sport kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen. Sie argumentierte, ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.
BVerwG: Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag vor Glaubensfreiheit
Die Bundesrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt (NVwZ 2014, 81). Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit diesem Urteil habe sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend auseinandergesetzt, so das BVerfG in seinem Beschluss. So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle.