BVerfG: Muslimin scheitert mit Klage gegen Schwimmunterricht

Eine muslimische Schülerin ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am 07.12.2016 veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Jugendliche wollte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 kippen.

Gymnasiastin lehnt Schwimmen mit Burkini ab

Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem hessischen Gymnasium die Note "Sechs" für das Fach Sport kassiert, weil sie sich dem Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung lehnte es ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu tragen. Sie argumentierte, ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.

BVerwG: Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag vor Glaubensfreiheit

Die Bundesrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt (NVwZ 2014, 81). Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit diesem Urteil habe sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsbeschwerde nicht ausreichend auseinandergesetzt, so das BVerfG in seinem Beschluss. So lege sie etwa nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2016 (dpa).

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