BVerfG kippt Atomsteuer - Weg frei für Rückerstattung

Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. In dem am 07.06.2017 veröffentlichten Beschluss erklärten die Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung (Az.: 2 BvL 6/13). Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattungen von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen.

6 Milliarden für 3 Konzerne

Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden Euro. RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es 1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke mehr am Netz. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285 Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.

FG Hamburg hatte vorgelegt

Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie aber nicht aufgegeben.

(Im Lauf des Nachmittags wird bei beck-aktuell eine ausführliche Darstellung der Urteilsgründe erscheinen)

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2017 (dpa).

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