Karlsruher Entscheidungen zur Corona-Notbremse kommen Ende November

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am kommenden Dienstag (30.11.) seine ersten Entscheidungen zu Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Notbremse des Bundes aus dem Frühjahr. Das kündigte das Gericht in Karlsruhe am Freitag auf seiner Internetseite an. In dem einen Verfahren geht es um die Ende Juni außer Kraft getretenen bundesweiten Vorgaben für Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, in einem zweiten um die damaligen Schulschließungen.

Sieben-Tage-Inzidenz als Maßgabe

Die Notbremse, die auch viele andere Lebensbereiche betraf, musste seit 24.04.2021 bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner es binnen einer Woche gab. Gegen die Vorschriften waren mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden.

Auf Verhandlung verzichtet

Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Um das Hauptverfahren schneller voranzubringen und schneller entscheiden zu können, hatte der zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth auf eine Verhandlung verzichtet. Von Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen waren aber Stellungnahmen erbeten worden. Schriftliche Entscheidungen des Gerichts werden immer vormittags um 9.30 Uhr veröffentlicht.

Regelung mittlerweile ersetzt

Die künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP haben das Infektionsschutzgesetz gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundes-Notbremse in § 28b durch neue Regelungen ersetzt. Ausgangssperren und die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas sind nun beispielsweise generell nicht mehr möglich. Die ersten zwei großen Entscheidungen des BVerfG zu den Corona-Maßnahmen dürften trotzdem Leitcharakter haben. Harbarth hatte Mitte November im ZDF-"heute journal" gesagt, zwar gehe es um "ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt". Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise "Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate".

BVerfG - 1 BvR 781/21

Redaktion beck-aktuell, 26. November 2021 (dpa).