BVerfG lehnt Entscheidung über Berliner Corona-Beschränkungen ab

Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde am 01.04.2020 in Karlsruhe veröffentlicht (Az.: 1 BvR 712/20).

Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen moniert

Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. Zur Entlastung des Gesundheitssystems stünden mildere, genauso geeignete Maßnahmen zur Verfügung. So könnten Kranke und Menschen mit Corona-Verdacht isoliert sowie Risikogruppen geschützt werden, argumentierte er.

Mann hätte zunächst Verwaltungsgerichte anrufen müssen

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hätte sich der Mann damit zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. Dafür müsse er nicht – wie er behauptet hatte – erst selbst gegen die Verbote verstoßen. Es gebe durchaus einen Klageweg. Da es um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz gehe, sei es möglich, auch ohne Anrufung des BVerfG Rechtsschutz zu erlangen.

Geeignetheit milderer Maßnahmen nicht ausreichend dargelegt

Die Richter betonen, dass sie auf eine vorherige fachgerichtliche Aufbereitung sogar angewiesen seien: Die Entwicklung der Pandemie und deren Einschätzung durch Experten seien für die Beantwortung der verfassungsrechtlichen Fragen von wesentlicher Bedeutung. Der Kläger hätte außerdem viel genauer darlegen müssen, warum mildere Maßnahmen angeblich genauso geeignet sind. Die bloße Behauptung reiche nicht.

BVerfG, Beschluss vom 01.04.2020 - 1 BvR 712/20

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2020 (dpa).

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