BVerfG gibt Bundestag mehr Zeit für Stellungnahme zum Sterbehilfe-Verbot

Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Bundestag im Verfahren zum umstrittenen Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe zwei Monate zusätzlich Zeit zur Stellungnahme. Die Frist wurde bis Ende April 2017 verlängert. Gegen das im Dezember 2015 in Kraft getretene Verbot sind inzwischen 13 Verfassungsbeschwerden anhängig. Die Verfassungsrichter streben noch in diesem Jahr eine Entscheidung an.

Bundestag soll ausnahmsweise Stellung nehmen

Darum gebeten hatte der Rechtsausschuss des Parlaments. Dieser hatte den Bundestag Mitte Februar 2017 beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben. Vorgesehen ist außerdem, den Gießener Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg als Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Der Bundestag bezieht zu Verfassungsklagen eigentlich nicht Stellung. Hier soll es eine Ausnahme geben, weil die Sterbehilfe-Regelung nicht von der Bundesregierung initiiert worden war, sondern aus einer Abstimmung ohne Fraktionszwang über verschiedene Gruppenanträge hervorging.

Mündliche Verhandlung vor dem BVerfG wahrscheinlich

Der neue § 217 StGB verbietet Sterbehilfe als Dienstleistung. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bewertet die Neuregelung in ihrer Stellungnahme als verfassungsgemäß. Verboten würden weder professionelle Palliativmedizin noch Hospizarbeit, sagte Vorstand Eugen Brysch gegenüber Medienvertretern. Er gehe aber davon aus, dass sich die Zahl der Suizide durch organisierte Sterbehilfe-Angebote verdoppeln würde. Wie man hört, ist es sehr wahrscheinlich, dass das BVerfG eine mündliche Verhandlung ansetzen wird.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017 (dpa).