Haftgrund Verdunkelungsgefahr
Die Münchner Justiz verdächtigt den ehemaligen Audi-Chef des Betrugs. Stadler habe Dieselautos mit überhöhten Abgaswerten in Europa weiter verkaufen lassen, auch nachdem er von den Manipulationen der Autos für den US-Markt erfahren habe. Als er in einem abgehörten Telefonat über die mögliche Beurlaubung eines Audi-Mitarbeiters sprach, wurde er im Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet.
Kontaktverbot verhältnismäßig
Die Verfassungsrichter erklärten, die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft sei prozessual überholt. Die Ausführungen des Landgerichts München seien schlüssig gewesen. "Dass das Landgericht nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kommt", sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Kurz nach der Berufung von Bram Schot zum neuen Audi-Chef im Oktober 2018 setzte das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Verfassungsrichter für verhältnismäßig.