Wiederholungswahl wird nicht verschoben
Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. Ziel der Beschwerdeführenden, es handelt sich um mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen sowie Wählerinnen und Wähler, war es, die für den 12.02.2023 vorgesehene Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Hauptsache zu verhindern.
Entscheidung ohne Begründung
Den Eilantrag hatten die Beschwerdeführenden mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden. Diese richtet sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16.11.2022, mit dem die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26.09.2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt wurden. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde steht noch aus. Der Senat hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 BVerfGG ohne Begründung bekanntgegeben. Diese wird den Beteiligten gesondert übermittelt, wie das Karlsruher Gericht mitteilte.
Wahlchaos in Berlin
Die Beschwerdeführer meinen, dass die Berliner Richter sich eigenmächtig über die Karlsruher Grundsätze der Wahlprüfung hinweggesetzt hätten. Nach ihrer Überzeugung wären sie in dieser noch nie da gewesenen Situation verpflichtet gewesen, vor einem Urteil von sich aus das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Der 26.09.2021 war in der Hauptstadt ein Super-Wahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon. Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben - während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.
Viel Erleichterung in Berlin
Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. "Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt", sagte Bröchler am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren." Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. "Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen."» Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten. Auch Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey richtet nach dem Karlsruher Spruch ihr Hauptaugenmerk auf die Organisation. "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird», schrieb die SPD-Politikerin am Dienstag auf Twitter. "Der Senat ist handlungsfähig." Auch Vertreter der CDU und der Grünen zeigten sich erleichtert.
Über Bundestagswahl in Berlin noch keine Entscheidung
Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die Wahl der zwölf Bezirksverordnetenversammlungen muss wiederholt werden. Mit der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls Probleme gab, hat die Karlsruher Entscheidung nichts zu tun. Diese Wahl soll nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags nur teilweise in einigen Wahlbezirken der Hauptstadt wiederholt werden. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Ein Wahltermin wird hier erst bestimmt, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist.