Ehepaar unterliegt im Streit um Mitgliedschaft in Jüdischer Gemeinde

Im Streit um die Zwangsmitgliedschaft eines Ehepaars in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main haben die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2016 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Der Fall beschäftigt die Gerichte schon seit vielen Jahren.

114.000 Euro Synagogensteuer

Das Paar war 2002 aus Frankreich zugezogen und hatte seine Religion beim Einwohnermeldeamt als "mosaisch" angegeben. Damit wurden beide für ein knappes Jahr automatisch Mitglieder der örtlichen Gemeinde – obwohl sie deren Ausrichtung als zu orthodox ablehnen. Die Gutverdiener sollten dafür rund 114.000 Euro Synagogensteuer zahlen.

Fall beschäftigt Gerichte schon lang

Beim BVerwG hatte das Paar 2010 zunächst Erfolg (BeckRS 2010, 55966). Aber das Verfassungsgericht hob dieses Urteil nach einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde 2014 auf (BeckRS 2015, 41129). Daran fühlte sich das BVerwG im zweiten Anlauf gebunden (NVwZ 2017, 65).

Grundrechte "nicht substantiiert dargelegt"

Nach der aktuellen Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter hätte das BVerwG den Fall durchaus freier prüfen dürfen. Die Eheleute hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte aber "nicht substantiiert dargelegt", hieß es im Beschluss (BeckRS 2021, 12997).

Neuer Anlauf vor EGMR möglich

Das Paar hatte es parallel auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg versucht. Dieser hatte 2017 aber gemeint, dass erst das deutsche Verfassungsgericht entscheiden müsse. Möglicherweise könnten die Kläger nun einen neuen Anlauf unternehmen.

BVerfG, Beschluss vom 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2021 (dpa).