Der mutmaßliche Drahtzieher des "Ibiza-Videos" kann nach Österreich ausgeliefert werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag des Mannes abgelehnt hat. Er habe "nicht substantiiert dargelegt, dass er in der Republik Österreich politisch verfolgt wird und ihn dort kein faires Verfahren" erwartet, heißt es in dem Beschluss aus Karlsruhe. Wann der Mann nun Deutschland verlassen muss, war zunächst unklar.
Mit EU-Haftbefehl gesucht
Die eigentliche Verfassungsbeschwerde ist noch anhängig, darüber kann aber auch nach der Auslieferung entschieden werden. Der Eilantrag richtete sich gegen einen Beschluss des Berliner Kammergerichts, das die Auslieferung für zulässig erklärt hatte. Der 40 Jahre alte Privatdetektiv, der mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde, war im Dezember 2020 in Berlin festgenommen worden. Am vergangenen Freitag war er noch im Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Bilanzskandal Wirecard befragt worden, dem er sich als Zeuge angeboten hatte.
Politisches Nachbeben nach Video-Veröffentlichung
Das im Mai 2019 veröffentlichte Video hatte in Österreich zum Sturz der Regierung von konservativer ÖVP und rechter FPÖ geführt. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wirkte auf dem heimlich auf Ibiza aufgenommenen Video anfällig für Korruption.
Redaktion beck-aktuell, 9. März 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Schöpfer, Anmerkung zu OGH - Veröffentlichung, nicht jedoch Herstellung des "Ibiza-Videos" war von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt,
NLMR 2020, 142
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Mutmaßlicher Drahtzieher des „Ibiza-Videos” wird ausgeliefert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.03.2021, becklink 2019081
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