Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Berufsbetreuers bestätigt, der eine 93 Jahre alte demente Frau und mindestens zwei andere Betreute von der Corona-Impfung abhalten wollte. Das Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Rechtsanwalt hatte sich gegen die Impfung gestellt, weil er die Risiken für größer hielt als den Nutzen.
Anwalt: "Impfen wie Russisch Roulette"
Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette, so der Anwalt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung. Dagegen wandte sich der Mann erfolglos mit seiner Verfassungsbeschwerde.
BVerfG: Pflicht zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen
Die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Ein Betreuer sei grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
BVerfG, Beschluss vom 31.05.2021 - 1 BvR 1211/21
Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2021 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung im Volltext finden Sie auf der Internetseite des BVerfG.
Aus der Datenbank beck-online
Dodegge, Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Juli 2020, NJW 2020, 2683
Schwedler/Glaab, Rechtliche Betreuung in Zeiten der COVID-19 Pandemie, MedR 2020, 457
Aus dem Nachrichtenarchiv
Mutter obsiegt mit Beschwerde gegen Entlassung als Betreuerin ihres Kindes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.03.2021, becklink 2019778
Betreuer muss auch persönlich geeignet sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.02.2021, becklink 2019216