BVerfG: Beschwerde zu transsexueller Elternschaft gescheitert

Ein Berliner Transsexueller, der nicht als Mutter, sondern als Vater seines fünfjährigen Kindes anerkannt werden möchte, ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Seine Beschwerde sei bereits im Mai ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden (Az.: I BvR 2831/17), sagte ein Gerichtssprecher am 25.06.2018. Die Bundesvereinigung Trans (BVT), die sich für die Belange transsexueller Menschen einsetzt, kündigte an, den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Transsexueller will Vater werden

Der Kläger hatte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Nach der Zuerkennung setzte er nach eigenen Angaben seine Hormone ab und wurde wieder fruchtbar. Durch Samenspende bekam er 2013 ein Kind. Vor Gericht wehrt er sich seither vergeblich dagegen, dass ihn das Standesamt mit seinem früheren weiblichen Vornamen als Mutter in das Geburtenregister eingetragen hat.

BGH: Mutter- und Vaterschaft nicht beliebig austauschbar

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof im September 2017 (in NJW 2017, 3379) den Eintrag bestätigt, weil der Frau-zu-Mann-Transsexuelle das Kind selbst geboren habe. Mutter- und Vaterschaft seien nicht beliebig austauschbar. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damals auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben soll.

BVT verweist auf Schwierigkeiten durch unterschiedliche Namen in Geburtsurkunde und Ausweispapieren

Die BVT will, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden. Dass die Geburtsurkunde von den eigenen Ausweispapieren abweiche, erschwere beispielsweise gemeinsame Reisen ins Ausland.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2018 (dpa).

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