Transsexueller will Vater werden
Der Kläger hatte sein Geschlecht von weiblich zu männlich ändern lassen. Nach der Zuerkennung setzte er nach eigenen Angaben seine Hormone ab und wurde wieder fruchtbar. Durch Samenspende bekam er 2013 ein Kind. Vor Gericht wehrt er sich seither vergeblich dagegen, dass ihn das Standesamt mit seinem früheren weiblichen Vornamen als Mutter in das Geburtenregister eingetragen hat.
BGH: Mutter- und Vaterschaft nicht beliebig austauschbar
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof im September 2017 (in NJW 2017, 3379) den Eintrag bestätigt, weil der Frau-zu-Mann-Transsexuelle das Kind selbst geboren habe. Mutter- und Vaterschaft seien nicht beliebig austauschbar. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damals auch damit, dass die Geburtsurkunde eines Kindes von Hinweisen auf die Transsexualität eines Elternteils freibleiben soll.
BVT verweist auf Schwierigkeiten durch unterschiedliche Namen in Geburtsurkunde und Ausweispapieren
Die BVT will, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden. Dass die Geburtsurkunde von den eigenen Ausweispapieren abweiche, erschwere beispielsweise gemeinsame Reisen ins Ausland.