Buschmann will Stärkung gleichgeschlechtlicher Familien in der EU

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dringt auf die kompromisslose Umsetzung eines im Dezember ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der EU, das die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern und ihrer Kinder stärkt. Eine Elternschaft, die in einem EU-Land anerkannt wird, soll demnach auch in den anderen EU-Staaten anerkannt werden – unabhängig davon, ob es sich um gleichgeschlechtliche Partnerschaften handelt.

Entscheidungen anderer Länder akzeptieren

Bei einem EU-Treffen in Lille sagte Buschmann am Freitag, dass zwar jedes Land weiterhin selbst darüber entscheiden könne, was seiner Ansicht nach eine Familie sei. Doch die Entscheidungen anderer Länder sollten akzeptiert werden. "Das umfasst meiner festen Überzeugung nach natürlich auch moderne Familienformen, das umfasst auch gleichgeschlechtliche Ehen, das umfasst auch Familien, in der gleichgeschlechtliche Partner Kinder erziehen", sagte der FDP-Politiker. Der europäische Raum der Freizügigkeit sei nur dann vollständig, wenn Familien gemeinsam diesen Raum nutzen könnten. Der französische Justizminister Éric Dupond-Moretti nannte ein Beispiel, in dem gleichgeschlechtliche Eltern mit ihrem Kind von einem EU-Land in ein anderes ziehen. Wenn die Elternschaft dort nicht anerkannt werde, könne es Probleme etwa mit der Erlaubnis für eine Operation oder der Schulanmeldung geben.

EuGH verwies auf Bewegungsfreiheit in der EU

Der EuGH hatte im Dezember die Rechte sogenannter Regenbogenfamilien gestärkt und dies mit der Bewegungsfreiheit in der EU begründet. Unabhängig davon hat die Bundesregierung eine große Reform des Familienrechts angekündigt. Dazu gehört auch, dass zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich genauso behandelt werden, wie bei einer Ehe zwischen Mann und Frau. Das von einer der beiden Frauen geborene Kind soll von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben. Neue Möglichkeiten, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen, soll es auch für unverheiratete Paare geben. Widerstand könnte allerdings von Ländern mit eher konservativer Haltung bei dem Thema kommen wie Polen oder Ungarn. Buschmann sagte dazu, dass man das EuGH-Urteil respektieren müsse, wenn man in einer gemeinsamen Rechtsgemeinschaft lebe.

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2022 (dpa).