In einem Vorschlag seines Ministeriums für eine Änderung des BGB, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und am Montagabend zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, heißt es: "Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist."
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen auch Erleichterungen bei der Wahrung von Fristen vor. So soll es künftig zur Wirksamkeit einer Wohnungskündigung ausreichen, dass der Mieter eine Kopie des Schreibens - etwa per Smartphone-Foto - über E-Mail oder Messenger verschickt. Der Vermieter könne dann anschließend noch das Originalschreiben verlangen.