Buschmann hält am Kern seines Vorhabens fest
Am Kern seines Vorhabens hält Buschmann aber fest. "Mir ist wichtig, dass wir zu einer besseren Dokumentation von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen kommen. Denn in Strafverfahren geht es um sehr viel: den guten Namen und die Freiheit eines Menschen", sagte der Justizminister gegenüber der Presse. Dass sich die Verfahrensbeteiligten bislang nach einem mitunter monatelangen Prozess allein auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssten, sei nicht zeitgemäß. Ein erster von Buschmann im November vorgelegte Entwurf für ein "Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung" sah noch vor, die Hauptverhandlung künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument umzuwandeln.
Grüne begrüßen Änderungsvorschlag
Heftige Kritik kam damals von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft. Sie warnten unter anderem davor, Zeugen könnten sich durch die Videoaufzeichnung eingeschüchtert fühlen. Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich positiv zur geplanten Änderung: "Ich begrüße die Ankündigung des Bundesjustizministers, den umstrittenen Gesetzentwurf zu ändern", sagte sie. Buschmann komme damit den Ländern und der Justiz entgegen, nachdem dort deutliche Ablehnung geäußert worden sei. "Eine Videoaufzeichnung von strafgerichtlichen Hauptverhandlungen hätte erheblich in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen", sagte Gallina.
DAV für zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens
Unterstützung für sein Vorhaben hatte Buschmann dagegen aus der Anwaltschaft erhalten, die sich davon auch eine erhebliche Arbeitserleichterung verspricht. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärte jedoch nunmehr auf Anfrage, er könne auch mit diesem Kompromissvorschlag leben. Der stellvertretende Vorsitzende des DAV-Ausschusses Strafrecht, Ali Norouzi, sagte der dpa: "Eine umfassende Videodokumentation wäre zwar wünschenswert gewesen - entscheidend ist aber, dass es bei der verpflichtenden Dokumentation der Hauptverhandlung auf Tonspur mit Transkript bleibt." Wichtig sei nun eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
Justiz erhält mehr Zeit zur Schaffung technischer Voraussetzungen
"Es gab einige Einwendungen gegen meinen ersten Vorschlag, die haben wir natürlich genau geprüft", sagte Buschmann. Ihm sei wichtig, dass die Bundesregierung hier vorankomme, "deshalb nehmen wir drei Anpassungen vor". Erstens werde in dem Entwurf noch einmal klargestellt, dass der Bundesgerichtshof, das oberste Revisionsgericht, dadurch nicht zu einer Tatsacheninstanz wird. Zweitens sollten die Länder die Verpflichtung zur flächendeckenden Aufzeichnung der Hauptverhandlungen bei den Staatsschutzsenaten erst zum 01.01.2028 umsetzen müssen und nicht bereits Anfang 2026. Bei den Landgerichten bleibe es bei einem "Einführungskorridor bis zum 01.01.2030". Drittens nehme er die Kapazitätsprobleme der IT-Abteilungen der Justizbehörden ernst, die bis Anfang 2026 noch stark mit der flächendeckenden elektronischen Akte beschäftigt seien.
Digitale Tonaufzeichnung für alle verpflichtend
Deshalb schlage er vor: "Die Tonspur und die digitale Transkription bleiben für alle verpflichtend - die Länder können aber auf die Einführung der Videoaufzeichnung verzichten." Die Videoaufzeichnung werde nur eine Option sein. "Natürlich ist es meine Hoffnung, dass einige Bundesländer vorangehen werden und Pilotprojekte dazu starten", fügte der Minister hinzu. Bund und Länder müssten bei der Digitalisierung der Justiz insgesamt schneller vorankommen, betonte Buschmann. Sein Wunsch: "Die dicken Gerichtsakten, um die ein Stoffgürtel gespannt wird, werden ja oft auch Gürteltiere genannt. Diese Art der Gürteltiere möchte ich so schnell wie möglich auf die Liste der bedrohten Arten setzen."