Buschmanns 200 Millionen für Digitalisierung der Justiz enttäuschen die Länder
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© Bernd von Jutrczenka / dpa
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Der Pakt für den Rechtsstaat hat in den letzten Jahren zur Schaffung neuer Stellen in Justizbehörden beigetragen. Jetzt soll es eine Nachfolge-Vereinbarung geben. Für Projekte zur Digitalisierung der Justizbehörden hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) den Ländern für die kommenden Jahre 200 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Mittel für zusätzliche Stellen wurden nicht offeriert. Die Justizministerien der Länder kritisieren das Angebot als unzureichend.

"Pakt für den digitalen Rechtsstaat" soll Justizbehörden der Länder entlasten

"Nur ein Rechtsstaat, der technisch nicht hinterherhinkt, wird dauerhaft eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern genießen", heißt es in dem Schreiben Buschmanns an seine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern. Trotz der durch die wirtschaftlichen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stark veränderten, krisengeprägten Gesamtlage sei der Bund weiterhin bereit, die Länder zu unterstützen. Das Bundesjustizministerium werde dafür einen "Pakt für den digitalen Rechtsstaat" auflegen, um gemeinsam mit den Ländern Digitalisierungsprojekte zu verwirklichen und damit auch die Justizbehörden der Länder zu entlasten. Im Haushaltsjahr 2023 sollen laut Buschmann - vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltspolitiker - 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Insgesamt sei beabsichtigt, dass der Bund für diese Projekte in den kommenden Jahren bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Länder kritisieren Angebot als unzureichend

Die Länder hatten sich offenbar deutlich mehr Geld erhofft, auch zur Finanzierung von Stellen in den Justizbehörden, in denen teilweise die Arbeitslast besonders hoch ist. Allerdings ist die Justiz - abgesehen von der Bundesjustiz - Ländersache. Die über den Pakt für den Rechtsstaat 1.0 bereitgestellten Mittel für zusätzliche Stellen waren aus Sicht des Bundes als "Anschubfinanzierung" gedacht. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) erklärte nun nach einen Gespräch mit Buschmann: "Es geht hier um Kernaufgaben des Staates, die auch in schwierigen Zeiten nicht zur Disposition stehen dürfen. Deshalb muss, wie im Koalitionsvertrag versprochen, der Pakt für den Rechtsstaat verstetigt werden. Zusätzlich müssen wir die Digitalisierung der Justiz gemeinsam voranbringen. Wir reden nicht von kleinen Verbesserungen, sondern von einer Systemumstellung. Die Länder schultern diese Mammutaufgabe bisher allein." Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums bilde "nicht ansatzweise ab, vor welchen großen Herausforderungen die Justiz grundsätzlich und im Hinblick auf die Digitalisierung steht".

Förderung digitaler Leuchtturmprojekte reicht nicht aus

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) und der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nannten das Angebot des Bundes ebenfalls unzureichend. "Einen echten Pakt für den Rechtsstaat haben wir nur dann, wenn die Justiz ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesjustizministers ist. Die gut zu vermarktende Förderung digitaler Leuchtturmprojekte ist dafür nicht ausreichend", sagte Havliza. Eisenreich betonte, die Summe, die über mehrere Jahre verteilt werden solle, sei nicht angemessen. Der Weg über Projektfinanzierungen lasse zudem offen, ob dies überhaupt zu einer Entlastung der Länder führen werde. Er erwarte stattdessen "eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden", sagte Eisenreich.

Deutscher Richterbund ebenfalls unzufrieden

Der Deutsche Richterbund (DRB) ist mit Buschmanns Angebot auch nicht zufrieden. Es sei zwar erfreulich, dass jetzt mit dem Vorschlag des Ministers Bewegung in die Umsetzung des geplanten Pakts für den Rechtsstaat und des Digitalpakts komme, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Das auf Digitalprojekte beschränkte Angebot des Bundesjustizministers greife aber zu kurz. "Eine Neuauflage des Bund-Länder-Pakts muss sowohl die umfangreichen Digitalisierungsaufgaben als auch die drängenden Personalprobleme in der Justiz in Angriff nehmen, so wie es der Ampel-Koalitionsvertrag verspricht", forderte Rebehn. Buschmann hatte zuletzt auf Einsparungen der Länder in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr durch die Umsetzung seines Vorhabens zur Verkürzung der Ersatzfreiheitsstrafe hingewiesen. Laut seinem Entwurf soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe künftig nicht mehr einem Tagessatz, sondern zwei Tagessätzen entsprechen. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer, was die Kosten im Justizvollzug senken würde.

Seit 2017 knapp 2.500 Stellen neu besetzt

Buschmann hat sich bei der Höhe der Bundesmittel offenbar an dem Volumen aus der vergangenen Legislaturperiode orientiert. Damals hatte die große Koalition den "Pakt für den Rechtsstaat" beschlossen und 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften und an Gerichten zu schaffen. Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP hieß es dann: "Wir verstetigen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat und erweitern ihn um einen Digitalpakt für die Justiz." Die Länder hatten laut Bundesjustizministerium zwischen 2017 und 2021 rund 2.700 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte neu geschaffen und knapp 2.500 Stellen neu besetzt. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel von 2.000 neuen Stellen wurde damit übertroffen. Der Bund hatte im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen beim Generalbundesanwalt um 71 erhöht sowie 24 neue Stellen für zwei neue Senate beim Bundesgerichtshof geschaffen.

Miriam Montag, 19. September 2022 (ergänzt durch Material der dpa).