Bundesjustizminister Marco Buschmann hält die in Sachsen-Anhalt eingeführte Verpflichtung, sich vor einer Einbürgerung zum Existenzrecht Israels zu bekennen, für sinnvoll und nachvollziehbar. "Ich denke, man kann durchaus argumentieren, dass das Existenzrecht Israels sozusagen auch Ausfluss der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er fügte hinzu: "Es gibt eben zwischen Deutschland und Israel eine ganz besondere Verbindung - die Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und den Holocaust."
Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang (CDU), hatte die Einbürgerungsbehörden des Bundeslandes im November per Erlass angewiesen, von Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben möchten, ein entsprechendes Bekenntnis zu verlangen. Dafür wurde folgende Formulierung empfohlen: "Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt." Wer dieses Bekenntnis nicht abgeben wolle, könne nicht eingebürgert werden, heißt es in dem Erlass.
Auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit
Buschmann verwies in diesem Zusammenhang auf die im geplanten neuen Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel-Koalition vorgesehene Regelung, wonach eine Verurteilung wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat einer Einbürgerung grundsätzlich entgegenstehen soll. Er sagte: "Auch bei problematischen Äußerungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit kann eine Einbürgerung ausgeschlossen sein."
Denn Voraussetzung für eine Einbürgerung sei, dass sich die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Hier hätten Verwaltungsgerichte entschieden, dass ein "bloßes Lippenbekenntnis" nicht ausreichend sei, so der Justizminister. "Wenn jemand beispielsweise in sozialen Netzwerken gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung hetzt, halte ich es für richtig, dass ihm die Einbürgerung verweigert wird", sagte Buschmann. Das habe dann auch einen generalpräventiven Effekt, "also dass sich die Leute zweimal überlegen, was sie so von sich geben".
"From the river to the sea, Palestine will be free" schon strafbar?
Den Slogan "From the river to the sea, Palestine will be free" hält Buschmann offenbar schon jetzt für auch strafrechtlich verfolgbar. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, hatte im November auf Nachfrage von Journalisten erklärt: "Wenn diese Parole eben als Kennzeichen der Hamas verwendet wird, dann ist sie verboten, und zwar durch das Betätigungsverbot, das das BMI gegenüber der Hamas für Deutschland verhängt hat." Dann sei dies auch strafrechtlich verfolgbar und erlaube ein Einschreiten der Polizei bei Demonstrationen.
"Es gab da anfangs eine Diskussion darüber, ob der Slogan nur in einem bestimmten Kontext verboten sein sollte", sagte Buschmann. Er sei aber der Auffassung, dass dieser Satz "ein ausdrückliches Bekenntnis" der islamistischen Hamas und des von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ebenfalls verbotenen propalästinensischen Netzwerks Samidoun und daher verboten sei. Bayer hat den Slogan im November, gestützt auf diese Verbotsverfügung, zum Kennzeichen einer terroristischen Organisation erklärt, dessen Verwendung sei dann von § 86a StGB erfasst.