Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgelegt, die ab morgen in gestufter Reihenfolge in Kraft tritt. Der Fokus liegt danach auf der Sanierung mit 12 bis 13 Milliarden Euro. Damit möglichst viele von der Sanierungsförderung profitieren könnten, um Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen auszutauschen sowie Häuser und Wohnungen zu sanieren, würden die Fördersätze allerdings reduziert.

Förderänderungen treten in gestufter Reihenfolge in Kraft  

Ziel der Reform ist es laut BMWi, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Die Änderungen sollen heute per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und ab 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft treten. Ab dem 28.07.2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15.08.2022.

Umgestaltung der Neubauförderung ab 2023

Die Neubauförderung wird dann laut Ministerium in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung laufe das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gebe es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heiße, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultierten und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbildeten.

Hintergrund Gaskrise

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. Beides erhöhet die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen, erklärte dazu Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Hackeck (Grüne).

13 Milliarden für Sanierungen – Absenkung der Fördersätze

Mit der Reform der BEG (Bundesförderung effizienter Gebäude) würden jährliche Bewilligungen von 13 bis14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. 2021 seien rund 8 Milliarden Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben worden. In 2022 seien es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022. Damit möglichst viele von der Sanierungsförderung profitieren könnten, würden die Fördersätze um 5-10%-Punkte reduziert. Sie lägen bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20% bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40% bei Wärmepumpen (bis zu 24.000 Euro statt früher bis 30.000 Euro). Bei den Komplettsanierungen (maximal förderfähige Kosten von 150.000) – bei denen auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt werde – lägen sie zwischen bis zu 25% für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45% für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.

Übersichtlichere Antragstellung und Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel

Die Antragstellung werde übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen wolle, wende sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen wolle, wende sich an das BAFA. Nur noch das BAFA sei künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig. Ferner werde unter anderem ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen.

Neubauförderung wird weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt

Bei der Neubauförderung erfolge die Reform erst zu 2023. Konkret werde die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So würden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5% gesenkt. Mit der Zinsvergünstigung stehe aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Ab 2023 solle die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden. Ziel sei eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

Gitta Kharraz, 27. Juli 2022.

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