Bundesrat macht Weg für steuerliche Forschungsförderung frei

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 dem Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung zugestimmt. Damit könne das Gesetz am 01.01.2020 in Kraft treten, meldet das Bundeswirtschaftsministerium am 29.11.2019. Vor allem der Mittelstand, aber auch das Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland würden von der Forschungszulage profitieren, erwartet Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Wichtig sei, dass die Förderung jetzt bürokratiearm und mittelstandsfreundlich umgesetzt wird.

Neu: Förderung des Auftraggebers bei Auftragsforschung

Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, betrifft eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren die Auftragsforschung. Künftig werde hier der Auftraggeber begünstigt. Diese Regelung werde vor allem dem Mittelstand, dem Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland zu Gute kommen, die Forschung seltener selbst durchführten und daher in besonderem Maße auf die Auftragsforschung angewiesen seien, so Altmaier.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.