Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29.11.2019 dem Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung zugestimmt. Damit könne das Gesetz am 01.01.2020 in Kraft treten, meldet das Bundeswirtschaftsministerium am 29.11.2019. Vor allem der Mittelstand, aber auch das Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland würden von der Forschungszulage profitieren, erwartet Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Wichtig sei, dass die Förderung jetzt bürokratiearm und mittelstandsfreundlich umgesetzt wird.
Neu: Förderung des Auftraggebers bei Auftragsforschung
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, betrifft eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren die Auftragsforschung. Künftig werde hier der Auftraggeber begünstigt. Diese Regelung werde vor allem dem Mittelstand, dem Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland zu Gute kommen, die Forschung seltener selbst durchführten und daher in besonderem Maße auf die Auftragsforschung angewiesen seien, so Altmaier.
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10940) und die Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/14875) finden Sie als pdf-Datei auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Trage/Wendland/Fey, Steuerliche Förderungen nach dem geplanten Forschungszulagengesetz, BB 2019, 1943
Strigel/Rossmanith/Funk, Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG): Ein Überblick, StB 2019, 265
Kessler/Spychalski, Der Entwurf des Forschungszulagengesetzes - Einblick in die Rechtsmethodik und standortpolitische Einordnung, DStR 2019, 2043
Titgemeyer, Zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland,
DStR 2019, 1274
IDW begrüßt den Entwurf eines Forschungszulagengesetzes, WPg 2019, 797
Steuerliche Förderung von Forschungsprojekten ab 20, BC 2019, 251
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag billigt steuerliche Forschungsförderung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.11.2019, becklink 2014635