Bundeswirtschaftsminister nimmt Studie zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts entgegen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat am 04.09.2018 die von seinem Ministerium in Auftrag gegebene Studie zur “Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ entgegengenommen. Ziel der Studie ist ein Konzept, das die Instrumente der Wettbewerbsbehörden verbessert, um gegen den Missbrauch von Marktmacht von Unternehmen vor allem in der Digitalwirtschaft umfassender, schneller und zielgerichteter vorgehen zu können.

Digitalisierung erfordert Reform der wettbewerbsbehördlichen Aufsicht

Altmaier will in Zeiten der Digitalisierung das Wettbewerbsrecht effektiver ausgestalten. Bereits im Sommer 2017 wurde das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen der 9. GWB-Novelle um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Der Koalitionsvertrag hat das Thema erneut aufgegriffen mit dem Ziel, die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche durch Plattformunternehmen. Genau diese Fragestellungen greift die Studie auf, die von Prof. Dr. Heike Schweitzer (Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Dr. Justus Haucap, (Universität Düsseldorf) und Prof. Dr. Wolfgang Kerber (Universität Marburg) erstellt wurde.

Studie empfiehlt Regelungen gegen “Tipping“ von Märkten

Die Studie bestätigt, dass das bestehende Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht auch in Zeiten der Digitalisierung grundsätzlich gut geeignet ist, Wettbewerbsgefährdungen zu erfassen. Allerdings gebe es Fälle, in denen die kartellrechtliche Interventionsschwelle abgesenkt werden sollte. Die Studie empfiehlt hierzu Regelungen, um ein “Tipping“ von Märkten zu verhindern, wenn das Umkippen eines Marktes ins Monopol auf strategischen Behinderungen durch marktmächtige Unternehmen beruht.

Staat muss Mittel gegen Machtpositionen durch Datenmengen haben

Zudem könne die Kontrolle über Daten Machtpositionen begründen. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, niedrigere Anforderungen an die Missbräuchlichkeit der Datenzugangsverweigerung zu stellen. Um den Zugang zu großen Datenmengen für Zwecke des Trainings selbstlernender Algorithmen zu erleichtern und so Wettbewerbsvorteile besonders datenreicher Unternehmen zu neutralisieren, sollte außerdem über eine marktanteilsabhängige "Daten-Sharing-Pflicht“ nachgedacht werden.

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2018.

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